Beschleunigungsgesetz verankert den Takt im Recht

Lange war der Zielfahrplan vor allem eine gute Idee. Mit dem Beschleunigungsgesetz 2023 ist daraus ein rechtlicher Maßstab geworden: Der Ausbau des Netzes orientiert sich nun am Fahrplan — nicht umgekehrt.

Für die Initiative ist das ein wichtiger Etappensieg. Jahrzehntelang wurden Strecken nach Zielfahrzeiten oder Nachfrageprognosen geplant, ohne das Gesamtnetz im Blick zu haben. Die Machbarkeitsstudie von 2015 hatte gezeigt, dass es auch anders geht.

Was bedeutet das konkret? Künftig wird zuerst gefragt, wann welche Züge fahren sollen — und daraus abgeleitet, welche Infrastruktur dafür nötig ist.

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